Grundeigentum ist das "Tafelsilber" der öffentlichen Hand. Der Verkauf von städtischem Grund sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Nutzung und Vergabe an Private z.B. im Baurecht, muss zwingend transparenten Kriterien folgen.
Lesen Sie hier den Bericht der Aargauer Zeitung vom 7.11.2019.
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